Immer wieder kann man lesen, dass die Korrektion von Winkelfehlsichtigkeit kontrovers diskutiert wird. Bitte informieren Sie sich, lesen Sie und bilden Sie sich ihre Meinung.
In der Vorinstanz hatte bereits das Landgericht Hanau mit Urteil vom 20. Dezember 2005 (1 O 1119/04) die Klage
abgewiesen. Die von der Gegenseite gegen das OLG-Urteil erhobene Beschwerde
gegen die Nichtzulassung der Revision wurde jetzt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zurückgenommen,
so dass das OLG-Urteil rechtskräftig ist.
Damit hat erstmals ein Oberlandesgericht die Abgabe und Anpassung von
Gläsern mit prismatischer Wirkung durch Augenoptiker anerkannt.
Augenoptiker, die wegen der Abgabe und Anpassung von Prismenbrillen gerichtlichen Klagen ausgesetzt sind, können
sich nun auf ein gut begründetes obergerichtliches Urteil berufen.
Quellenangabe: Deutsche Optikerzeitung DOZ, 03/07, Titel: Prismenurteil des OLG Frankfurt, Autor: RA Peter Schreiber
- Das Thema Winkelfehlsichtigkeit und die Mess- und Korrektionsmethodik nach Hans-Joachim Haase (MKH) beschäftigte erneut ein Gericht, im vorliegenden Fall das Landgericht Stuttgart.
Der Rechtsstreit klärt einen entscheidendenPunkt für die freie Berufsausübung
von Augenoptikern auf dem Gebiet der Refraktion, d.h. der Korrektion aller physikalisch zu korrigierenden Abbildungsfehler. Der beklagte Augenarzt hat den Klageanspruch anerkannt und damit inzident
auch seine Nichtzuständigkeit für die augenoptisch-optometrische Refraktion, auch im Falle einer Winkelfehlsichtigkeitskorrektion erkannt! Der beklagteFacharzt für Augenheilkunde
muss im Wiederholungsfall mit Ordnungsgeld in Höhe von 250.000,00 EUR
oder mit Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten rechnen.
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