Immer wieder kann man lesen, dass die Korrektion von Winkelfehlsichtigkeit kontrovers diskutiert wird.  Bitte informieren Sie sich, lesen Sie und bilden Sie sich ihre Meinung.


In der Vorinstanz hatte bereits das Landgericht Hanau mit Urteil vom 20. Dezember 2005  (1 O 1119/04) die Klage
abgewiesen. Die von der Gegenseite gegen das OLG-Urteil erhobene Beschwerde
gegen die Nichtzulassung der Revision wurde jetzt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zurückgenommen,
so dass das OLG-Urteil rechtskräftig ist.
Damit hat erstmals ein Oberlandesgericht die Abgabe und Anpassung von
Gläsern mit prismatischer Wirkung durch Augenoptiker anerkannt.

Augenoptiker, die wegen der Abgabe und Anpassung von Prismenbrillen gerichtlichen Klagen ausgesetzt sind, können
sich nun auf ein gut begründetes obergerichtliches Urteil berufen.

Quellenangabe: Deutsche Optikerzeitung DOZ, 03/07, Titel: Prismenurteil des OLG Frankfurt, Autor: RA Peter Schreiber



Quellenangabe: Deutsche Optikerzeitung DOZ, 08/07, Titel: Neues Urteil zum Thema Prismenkorrektion bei Winkelfehlsichtigkeit, Autor: RA Peter Fischer, Nürnberg


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